Zoll Anmeldung Hobbybrauer
Hobbybrauer sind verpflichtet ihre Sudmenge beim Zoll anzumelden §41 Abs 2 Biersteuerverordnung. Dies kann einmal im Jahr geschehen, wenn die Sudmenge unter 200L/Jahr bleibt. Dies geschieht mit dem folgenden Formular:
Braut man nur für sich in seinen eigenen vier Wänden, dann reicht es aus auf Seite 1 die Haken zu setzen. Am Besten plant man erstmal nur 200L im Jahr zu brauen. Dies überschrittene Menge kann extra beim Zoll angezeigt werden. Wichtig bei der Bierherstellung für den Zoll ist immer der Ort des Vergärens, also wo die Hefe der Würze zugesetzt wird. Ansonsten ist es ja nur ein Malzexttrakt. Hat man noch keine Hobbybraunummer, so kann das Feld leer gelassen werden und man bekommt sie erstmalig zugeschickt.
Verschickt wird das dann an:
Hauptzollamt Nürnberg
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg
Postfach 2259
90009 Nürnberg
Telefon: 0911 9463-0
Fax: 0911 9463-1199
E-Mail: poststelle.hza-nuernberg@zoll.bund.de
De-Mail: poststelle.hza-nuernberg@zoll.de-mail.de