Sudhausordnung

Für das Sudhaus gilt die nachfolgende Sudhausordnung unten und die folgende Regelung:

Grundsätzlich gibt es für jeden Sud einen verantwortlichen Brauer. Dieser trägt die Verantwortung für den gesamten Brauprozess – von der Bereitstellung der Zutaten über das Schroten, Maischen, die Gärung und Lagerung bis hin zum Abfüllen.

Sude mit 150 bzw. 300 Litern müssen in das Gesamtkonzept des Vereins passen. Dies gilt auch für Privatsude, da diese ebenfalls die Vereinsinfrastruktur nutzen. Darüber hinaus muss jederzeit sichergestellt sein, wie die erzeugte Biermenge verwendet wird. Der Sud muss mit dem Sudhauskoordinator (sudhaus@brauverein-schwabach.de) abgestimmt sein. Der Verein zahlt die Zutaten der Basismalze, regionalen Hopfen, sowie Wasser, Strom und Infrastruktur. Den am Sud beteiligten Brauern gehören 1/3 der Sudmenge, die 2/3 gehören dem Verein. Es kann aber weitere Sudanteile dazu erworben werden.

Bei 30-Liter-Suden entfällt die Einbindung in ein Gesamtkonzept. Die Sudmenge gehört alleine dem Brauer. Dafür muss der verantwortliche Brauer alle Zutaten selber tragen und besorgen, weiterhin ist eine Nutzungspauschale zu entrichten.

Der verantwortliche Brauer muss über ausreichende Kenntnisse der Brauanlagen und des Brauprozesses verfügen. In der Regel setzt dies voraus, dass die Person mindestens ein Jahr lang an mehreren Suden den gesamten Brauprozess von Anfang bis Ende begleitet hat und mit den Abläufen vertraut ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet der Vorstand.

https://raw.githubusercontent.com/sky4walk/Brauverein-Schwabach/refs/heads/master/Protokolle/Sudhausordnung_23.03.2024.pdf