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505 Jahre bayerisches Reinheitsgebot

Freitag, 23. April 2021Samstag, 24. April 2021

Vor 505 Jahren wurde am 23.04.1516 in Bayern das Reinheitsgebot und damit das erste Lebensmittelgesetz erlassen. Zu der damaligen Zeit grassierte auch die Pest, heute ist es Corona. Doch auch diese Zeit wird das Gerstengetränk überstehen. Der Brauverein-Schwabach will zu dem deutschen Jahrestag dem Geburtstagskind gratulieren.
Auch wenn das bayerische Reinheitsgebot immer mal wieder in der Kritik steht, so ist eine Verordnung, die genau vorschreibt, was in einem Getränk, das Bier genannt wirde enthalten sein darf. Natürlich kannte man damals noch keine Hefe und Weizen wurde auch nicht erwähnt. So eine Verordnung würde man sich gerne auch für andere Lebensmittel wünschen, um genau zu wissen, was enthalten ist. Trotzdem lässt dieses Gebot viel Spielraum für Kreativität, gerade mit den neuen Hopfensorten bekommt das Bier noch vielfältigere Aromen dazu. Aber auch ausserhalb des Reinheitsgebotes darf gebraut werden, um seine Fantasie freien lauf zu lassen, es darf einfach nur nicht Bier genannt werden. Denke man nur an die belgischen Biere, Abteibiere, Double und Triple, sowies an die englischen Ales, Porter und Stouts. Alles wunderbare fermentierte Getränke, die die „Bier“-Landschaft bereichern. Und auch wir im Verein testen viele Braustile aus aber eben auch die Klassischen.

Hier will ich einige Artikel auflisten, die im Schwabacher Tagblatt zu dem Thema abgedruckt wurden.

Details

Beginn:
Freitag, 23. April 2021
Ende:
Samstag, 24. April 2021